Der Jahreswechsel 2020/2021 steht bevor. Das laufende Jahr war und ist geprägt von vielen Einschränkungen und Veränderungen. Pünktlich wie jedes Jahr meldet der Gesetzgeber Steuerrechtsänderungen an.
Die Umstellung/Rückgängigmachung der Vergünstigungen ist allerdings nicht nur ein technisches Problem. Wieder wird die Frage zu beantworten sein, wann die jeweilige Leistung erbracht wurde/abgenommen wurde.